Biap - Empfehlung 02
Klassifikation in der Audiometrie
Hörbehinderungen sind im allgemeinen meist verbunden mit einem Wahrnehmungsverlust für Töne.
Insbesondere die Sprache, die hohe und tiefe, im akustischen Pegel veränderliche Frequenzen beinhaltet, kann nicht auf einen akustisch mittleren Wert reduziert werden.
Nach einer klinischen Bilanz wird die audiometrische Messung durchgeführt unter zufriedenstellenden akustischen Bedingungen. Nach der ISO - Norm zeigt sie einen Verlust in Dezibel im Verhältnis zum Normalgehör (dB H.L.).
Ein mittlerer Hörverlust für Töne wird nach den Verlusten in den Frequenzbereichen von 500 Hz, 1000 Hz, 2000 Hz und 4000 Hz berechnet.
Alle nichtwahrgenommenen Frequenzen werden als 120 dB-Verlust bewertet. Ihre Summe wird durch vier geteilt und nach oben aufgerundet.
Im Falle einer asymmetrischen Gehörlosigkeit wird der mittlere Hörverlust des schlechteren Ohres mit 7, der des besseren Ohres mit 3 multipliziert. Die Summe wird durch zehn dividiert.
I. Annähernd normales Hörvermögen
Der mittlere Hörverlust für Töne überschreitet den Wert von 20 dB nicht. Es handelt sich eventuell um eine leichte Beeinträchtigung für das Gehör ohne soziale Einwirkung.
II. Geringgradiger Hörverlust
Der mittlere Hörverlust für Töne liegt zwischen 21 dB und 40 dB.
Die Sprache mit normaler Stimme wird wahrgenommen, Wahrnehmungsprobleme gibt es bei gesenkter oder weit entfernter Stimme.
Die Mehrzahl der gewöhnlichen Geräusche werden wahrgenommen.
III. Mittlgradiger Hörverlust
Ersten Grades: Der mittlere Hörverlust für Töne liegt zwischen 41 dB und 55 dB.
Zweiten Grades: Der mittlere Hörverlust für Töne liegt zwischen 56 dB und 70 dB.
Die Sprache wird verstanden, wenn man sie anhebt. Der Betroffene versteht besser, wenn er den Sprecher anschauen kann.
Verschiedene gewöhnlichen Geräusche werden noch wahrgenommen.
IV. Hochgradiger Hörverlust
Ersten Grades: Der mittlere Hörverlust für Töne liegt zwischen 71 dB und 80 dB.
Zweiten Grades: Der mittlere Hörverlust für Töne liegt zwischen 81 dB und 90 dB.
Die Sprache wird wahrgenommen bei lauter Stimme dicht am Ohr.
Starker Lärm wird wahrgenommen.
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* Beispiele in den Anhängen
V. An Taubheit grenzende Schwerhörigkeit
Ersten Grades: Der mittlere Hörverlust für Töne liegt zwischen 91 dB und 100 dB.
Zweiten Grades: Der mittlere Hörverlust für Töne liegt zwischen 101 dB und 110 dB.
Dritten Grades: Der mittlere Hörverlust für Töne liegt zwischen 111 dB und 119 dB.
Sprache wird nicht mehr wahrgenommen.
Nur Lärm von großer Stärke wird wahrgenommen.
VI. Totaler Hörverlust - Taubheit
Der mittlere Hörverlust ist 120 dB.
Es wird nichts mehr wahrgenommen.
1. Mai 1997
Lissabon (Portugal)