1. Einleitung
Die Empfehlung BIAP 06/4 soll das Angebot technischer Kommunikationshilfen
für Hörbehinderte zusammenstellen, damit das ganze Spektrum heutiger
Technik bei den therapeutischen Maßnahmen optimal angewandt werden
kann.
Die apparativen Kommunikationshilfen können in drei Kategorien
eingeteilt werden: Hörgeräte; Geräte, die mit dem Hörgerät
verbunden werden; Geräte, die nicht mit dem Hörgerät verbunden
werden.
Die Hörgeräte unterscheiden sich von den handelsüblichen
Verstärkern der Unterhaltungselektronik grundsätzlich durch ihre
Aufgabenstellung und ihre Anwendung. Aktive Verstärker: Sie benötigen
zum Funktionieren eine elektronische Energiequelle oder eine sonstige Zuführung
von einer anderen Quelle, die am menschlichen Körper Energie erzeugt.
Handelsübliche Verstärker bieten normaler-weise nur eine Wiedergabekurve
und Dynamik für den Normalhörenden oder gering Hörbehinderten
und können nicht ein Gerät zum spezifischen Ausgleich eines Hörverlustes
ersetzen. Darüber hinaus müssen die akustischen Kenndaten der
Hörgeräte an die individuellen anatomischen, physiologischen,
pathologischen und psychoakustisclicii Kenndaten des einzelnen Ohres gemäß
seinem Restgehör angepaßt sein. Hierzu sind handelsübliche
Verstärker nicht in der Lage.
Der schwierige Vorgang der Hörgeräte--Anpassung macht es
deshalb erforderlich, daß Fachleute zur Verfügung stehen, die
sowohl die technischen Voraussetzungen als auch die notwendige Erfahrung
im Umgang mit Schwerhörigen und mit Hörgeräten besitzen.
Diese Voraussetzungen werden vom Beruf des Hörgeräte-Akustikers
erfüllt.
Geräte, die mit den Hörgeräten verbunden werden können,
erlauben die Verwendung der Hörgeräte in bestimmten Situationen
und Umgebungen (Schule, Universität, Theater, Kino, Konferenzen, Gottesdienste,
beim Fernsehen und Telefonieren usw.) mit dem Ziel, das Nutz--Stör-Signal-Verhältnis
zu verbessern.
Kommunikationshilfen ohne Hörgerät kommen dann zur Anwendung,
wenn das Ausmaß der Hörstörung das Tragen eines Hörgerätes
nicht rechtfertigt (geringgradige Schwerhörigkeit, völlige Taubheit)
oder die Situation das Tragen eines Hörgerätes nicht sinnvoll
erscheinen läßt (z. B. nachts).
2. Hörgeräte
2. 1. Definition
Ein Hörgerät besteht aus kleinen mechanischen, elektroakustischen
und elektronischen Bauelementen und soll nach Form und Funktion so aufgebaut
sein, daß es vom Nutzer als Teil seiner Selbst akzeptiert werden
kann. Es wird konzipiert mit dem Ziel, akustische Signale aufzunehmen,
zu verändern, zu verstärken und so zu adaptieren, daß Schwerhörige
im Bereich ihrer Wahrnehmungs-fähigkeit und ihres verbleibenden Gehörs
in die Lage versetzt werden, akustisch übermittelte Informationen
zu verstehen. Entsprechend der Vielzahl von möglichen Hörstörungen
und der unterschiedlichen Ansprüche der Nutzer existiert ein vielfältiges
Angebot von Hörgerätetypen, welche sich in charakteristischer
Weise in Konzeption, Konstruktion, elektronischen und elektroakustischen
Eigenschaften unterscheiden.
Man kann Hörhilfen klassifizieren nach der Art der Stimulation
und unterscheidet Geräte mit akustischer Stimulation sowie Geräte
mit elektrischer Stimulation (Innenohrimplantate, Cochlear-Implants) oder
elektromagnetischer Übertragung (Mittelohr-Implantate, implantierbare
Hörgeräte).
2.2. Akustische Hörhilfen
2.2.1. Die akustische Hörhilfe unterstützt den peripheren
Rezeptor des Gehörs. Akustische Informationen werden durch einen Wandler
im Eingang aufgenommen (Mikrofon, Induktionsspule, elektrischer Eingang),
in elektrische Signale transformiert und verstärkt und an einen Wandler
im Ausgang des Gerätes weitergegeben. Dieser ist
- ein Lautsprecher, der den natürlichen Weg der Schallperzeption
benutzt (äußeres Ohr, Mittelohr, Innenohr usw.)
- ein Vibrator, der nur einen Teil des natürlichen Schallweges
nutzt, unter Umgehung des äußeren Ohres und des Mittelohres
durch direkte Anregung des Innenohres oder der Gehörknöchelkette.
Akustische Hörhilfen sind angezeigt bei der überwiegenden
Mehrzahl von Schwerhörigen. Diese Art der Hörhilfe erlaubt zur
Zeit die beste Ausnutzung der verbleibenden Hörkapazität in bezug
auf die Leistungsfähigkeit des Innenohres.
Akustische Hörhilfen können klassifiziert werden in bezug
auf ihre Form und die Trageweise am Körper. Man unterscheidet gewöhnlich
vier Typen: Im--Ohr-(I0)Geräte, Hinter-dem-Ohr-(Hd0)Geräte, Hörbrillen,
Taschengeräte.
2.2.2. Im-Ohr-Geräte
Bei diesen Geräten sind alle Bauelemente in einer Hohlschale angeordnet,
die als Bindeglied zum Ohr dient (siehe BIAP-Empfehlung 06/3). Man unterscheidet
zwei Typen von I0-Geräten je nach Art der Trageweise: Concha--Geräte
und Gehörgangsgeräte.
Das Im-Ohr-Gerät hat durch die Anordnung des Mikrofons an der
Stelle der natürlichen Schall-aufnahme und die Anordnung des Hörers
relativ nahe am Trommelfell audiologische Vorteile. Bei kleiner Bauform
oder bei weitem Gehörgang können zusätzlich kosmetisch günstige
Lösungen erreicht werden. Es gibt eine Vielzahl technischer Varianten
in der Realisierung je nach Größe und verarbeiteten mechanischen
und elektrischen Komponenten. Charakteristisch ist für alle I0-Geräte
die Trageweise im Ohr, d. h. in der Concha oder im Gehörgang.
2.2.3. HdO-Geräte
Hinter-dem-Ohr-Geräte werden hinter der Ohrmuschel getragen. Das
Winkelstück dient dabei als Halteteil und zur Schalleitung. Von ihm
wird der Schall über den Schallschlauch und die Otoplastik dem Ohr
zugeführt (siehe BIAP-Empfehlung 06/3). Der Regelfall ist die frontale
Schallaufnahme. Die Baugröße läßt heute zusätzliche
elektroakustische Varianten auch mit Regelsystemen, höheren Verstärkungen,
höheren Schalldruckpegeln und mit Sondereinrichtungen (Störschallausblendung,
Funk-, Induktiv--Empfänger etc.) zu.
2.2.4. Hörbrillen
Bei der Hörbrille wird die Technik in den Brillenbügel eingebaut.
Zur Versorgung bieten sich naturgemäß Brillenträger an.
Besondere Berechtigung hat die Hörbrille bei allen CROS-Varianten,
wo es urn die Überleitung von Schallsignalen von einer Kopfseite auf
die andere geht. Heute wird die Hörbrille oft durch die Kombination
von Brille und HdO-Gerät über Brillenadapter ersetzt.
Ein Spezialfall ist die Knochenleitungsbrille, bei der das Schallsignal
von einem Vibrator in dem Bügelende auf das Mastoid und damit auf
das Innenohr übertragen wird.
2.2.5. Taschengeräte
Das Taschengerät ist dadurch charakterisiert, daß der Luftleitungs-
oder Knochenleitungshörer getrennt ist von Mikrofon und Verstärker
und über ein Kabel rnit diesem verbunden wird. Taschengeräte,
haben über alle Zeiten in Fällen extremer Hörverluste, manueller
Einschränkung, beidohriger Monoversorgung und in der auditiven Reifungsphase
von Säuglingen bis zum Zeitpunkt einer stereophonen Versorgung ihre
Berechtigung gehabt.
2.2.6. Taschengeräte mit Knochenleitungshörer auf oder im
Mastoid
Diese Hörgeräte übertragen akustische Signale über
die Leitung des Knochengerüstes im Schädel bis zum Innenohr.
Da die Funktion unter Umgehung des äußeren Ohres und des Mittelohres
geschieht, sind diese Geräte empfehlenswert für Patienten mit
Schalleitungs- oder kombinierter Schwerhörigkeit, für die das
Tragen einer Otoplastik oder eines Im-Ohr-Gerätes nicht möglich
ist (z. B. chronische Infekte, Mißbildungen des äußeren
Ohres).
2.2.7. Hörgeräte mit mechanischer Stimulation des Mittelohrsystems
Diese Hörgeräte übertragen akustische Signale unter
Umgehung des äußeren Ohres als mechanische Schwingung direkt
auf das Knochensystem des Mittelohres.
Die Signalübertragung kann durch elektromagnetische und piezoelektrische
Wandler durchgeführt werden. Einmal wird ein kleiner Magnet am oder
im Mittelohr befestigt, der im Induktionsfeld Schwingungen ausführt.
Im anderen Fall wird ein Schwingquarz mit Empfangsspule im Magnetfeld an
gleicher Stelle zu Schwingungen angeregt.
2.3. Hörgeräte mit elektrischer Stimulation
Diese Hörgeräte stimulieren unter Umgehung der gesamten Schalleitung
und Schalltransformation im Ohr direkt die Nervenenden der Hörbahn.
Dabei werden akustische Signale aufgenommen, in elektrische Signale verwandelt
und weiterverarbeitet, so daß sie über eine oder mehrere im
oder auf der Cochlea angeordnete Elektroden auf die Nervenenden der Hörbahn
übertragen werden können. Die elektrische Stimulation ist das
Mittel der Wahl bei Personen, die extrem geringe Hörreste haben oder
vollständig taub sind und bei denen der Hörnerv nicht mehr auf
physiologischem Wege über die Haarzellen erregt werden kann oder bei
denen eine akustische Hörhilfe nicht oder nicht mehr wirksam ist.
Die Rehabilitation von Hörstörungen über Innenohr-Implantate
ist Gegenstand der BIAP-Empfehlung 07/1 oder 07/lb (Beschreibung in der
Europäischen Definition Nr. 90/385/CEE, veröffentlicht in 7.
OCE am 20. Juli 1990).
2.4. Ergänzende Geräte
Folgende ergänzende Geräte sind gewöhnlich Teil des Hörgerätes:
2.4.1. Telefonspule
2.4.2. Audioanschluß
2.4.3. Tinnitus-Masker
3. Zusatzgeräte, die mit dem Hörgerät verbunden
werden
Manchmal können Hörschäden allein durch die Versorgung mit Hörgeräten nicht ausreichend kompensiert werden. Die Indikation für die Anwendung einer zusätzlichen Kommunikationshilfe zum Hörgerät oder einer alternativen Kommunikationshilfe anstelle eines Hörgerätes ist dann gegeben, wenn durch die Verwendung eines solchen Gerätes dem Schwerhörigen eine deutliche Verbesserung seiner durch die Hörbehinderung bedingten Situationen gegeben werden kann. Die Entscheidung darüber, ob ein Hörgerät allein oder eine alternative Hörhilfe allein oder eine Kombination von Hörgerät und Zusatzgerät notwendig und zweckmäßig ist, muß in enger Zusammenarbeit zwischen dem verordnenden HNO Arzt und dem die Anpassung durchführenden Hörgeräte-Akustiker erfolgen, insbesondere dann, wenn die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden sollen.
3.1. Technik der Übertragung akustischer Signale
Zur Übertragung von akustischen Signalen über größere
Distanzen oder bei Störsignalen kann man die Kommunikation verbessern,
indem die Schallaufnahme nahe dem Sprecher erfolgt und über geeignete
Medien das Nutzsignal zum Hörgerät des Hörbehinderten übertragen
wird.
Als Medien der Übertragung dienen galvanische Verbindungen, Magnetfelder
oder elektromag-ne-tische Hochfrequenzfelder.
3.1.1. Übertragung über galvanische Verbindungen
Man kann die Signalquelle über eine elektrische Leitung mit einem
Eingang am Hörgerät verbinden oder, unabhängig von einem
Hörgerät, mit einem Hilfsmittel wie Kopfhörer oder Lautsprecher.
3.1.2. Übertragung über Magnetfelder
Ein Wechselstrom hat um den elektrischen Leiter ein wechselndes Magnetfeld
mit gleicher Modulation zur Folge. Die Leiter, die zum Aufbau eines Magnetfeldes
bestimmt sind, werden als Magnetspulen, Induktionsspulen, Induktionsschleife
oder Ringleitung bezeichnet.
Eine bestimme Signalform, z. B. Sprache oder Musik, die dem wechselnden
Magnetfeld überlagert ist, läßt sich in einem anderen Leiter
wiedergewinnen. Diese Aufnahmeelemente werden als Telefonspule, Induktionsspule
oder Magnetschleife (z. B. Magnetischer Kragen) bezeichnet.
Die Induktionsleitung als Sender besteht aus einer oder mehreren Wicklungen
eines elektrischen Leiters. Die Größe des umfaßten Raumes
bestimmt die Zahl von Personen, die über Empfänger das Signal
aufnehmen können. Die notwendige Sendeenergie wird durch die versorgte
Fläche und die notwendige Feldstärke bzw. die Empfindlichkeit
der Empfänger bestimmt. Erfahrungswerte für den Betrieb von Hörgeräten
mit Telefonspulen sind: 10 bis 20 W für kleine Flächen, 30 bis
50 W für ein Konferenzzimmer, 100 W für einen Saal.
3.1.3. Signalübertragung durch elektromagnetische Wellen
Funktionsprinzip: Die Amplitude oder die Frequenz der elektromagnetischen
Wellen wird normaler-weise nach dem akustischen Signal moduliert. Zur Übertragung
werden die hochfrequenten Sende-signale generiert, moduliert und auf eine
Sendeantenne gespeist. Über die Ausbreitung der elektro-magnetischen
Hochfrequenzfelder läuft das Signal auf eine Empfangsantenne. Dort
wird im nach-geschalteten Verstärker das hochfrequente Signal demoduliert
und so das ursprüngliche Schallsignal wiederhergestellt. Man verwendet
heute hauptsächlich zwei Träger im Hochfrequenzbereich: Radiofrequenzen
und Infrarot-Wellen.
3.1.3.1. Radiofrequenzen
Es gibt einen zugelassenen Sendebereich für die Anwendung der
Audiophonologie bei 37 MHz. Die Sendeenergie ist nicht begrenzt. Sie bestimmt
aber die Fläche, in der die Signale empfangen werden können.
Normalerweise sollte man eine Reichweite von 1000 m nicht überschreiten.
Die Sender können über verschiedene Kanäle und Trägerfrequenzen
mehrere Informationen übertragen, ohne daß es zu gegenseitigen
Störungen kommt.
Die Empfänger können sich auch außer Sichtweite des
Senders befinden. Sie enthalten meist auch verschiedene Kanäle analog
zu den Sendern und können auch durch Signale des Senders gesteuert
werden.
Die Empfänger werden mit dem Hörgerät galvanisch verbunden.
Es ist aber auch eine Einspeisung über eine Magnetspule und die Aufnahme
über die Telefonspule im Hörgerät möglich.
3.1.3.2. Infrarot-Sendeanlagen
Man nutzt dabei Wellen von 900 nm Wellenlänge, die auch impuls-
oder frequenz-moduliert sein können. Die versorgte Fläche um
einen Infrarot-Sender hat einen Radius von ca. 30 m. Man kann sie durch
Verstärker und zusätzliche Sender vergrößern.
Die Sender können auch auf mehreren Kanälen arbeiten, die
sich gegenseitig nicht stören. Ebenso können die Empfänger
mit mehreren Kanälen ausgestattet sein und durch Signale des Senders
gesteuert werden. Die Empfänger müssen sich in Sichtweite des
Senders befinden, da jedes Hindernis die Übertragung unmöglich
macht. Die Empfänger können galvanisch oder über eine kleine
Induktionsspule magnetisch mit dem Hörgerät verbunden werden.
3.2. Ankopplung von Hörgeräten an Zusatzgeräte
Bei Hörgeräten ist die Verbindung mit Zusatzgeräten durch induktive Signalaufnahme und seit einiger Zeit auch durch galvanische Zusatzeingänge (Audio-Input) vorbereitet.
3.2.1. Galvanische Ankopplung
Die galvanische Ankopplung von Zusatzgeräten kann über eine
beliebige Kabelverbindung erfolgen. Sinnvollerweise wird sie heute zur
internationalen Vereinheitlichung über den Audio-Input mit Euro-Stecker
und Audio-Schuh verwirklicht. Dies gilt auch für Zusatzgeräte,
die keine akustischen Signalquellen sind. Eine galvanische Verbindung ist
heute möglich und üblich mit:
- Rundfunk-Fernseh-Geräten;
- Abspielgeräten von Tonträgern, z. B. Kassetten, CD, Schallplatte, Diktiergerät;
- Mithöranlagen, z. B. in Schulen, Kongressen, Ausstellungen,
- Telefon-Mithörapparaten (diese können elektrisch oder akustisch an das Telefon gekoppelt sein);
- Zweitmikrofonen mit verlängertem Kabel zur direkten Einsprache des Gesprächspartners, Konferenzmikrofonen;
- Externem CROS-Mikrofon;
- Externem Lautstärkesteller für Fälle mit Einschränkung der manuellen Beweglichkeit (z. B. Attenuator)
- Empfangseinheiten für drahtlose Übertragung z. B. über Funk, Ultraschall oder Infrarot (siehe auch 5.3.2. und 5.4.).
3.2.2. Induktive Ankopplung
Voraussetzung für eine induktive Ankopplung ist das Vorhandensein
einer Induktionsspule (Hör-, Telefonspule) im Hörgerät und
einer Sendeschleife, die das Empfangsgebiet umschließt. Für
die Kombinationsmöglichkeiten mit den unterschiedlichen Signalquellen
gilt analog 2.1. Heute sind induktive Sendeanlagen in folgenden Lebensräumen
bekannt: Theater, Kirchen, Kinos und Privatwohnungen. Außerdem gibt
es als Sender auch Induktionsschleifen in Halsband-, Kissen-- oder Scheckkartenform,
die zur magnetischen Übertragung auf kleinere Distanz dienen. Die
häufigste tägliche Anwendung ist die induktive Kopplung von Hörgerät
und Hörerspule im Telefon.
3.2.3. Ankopplung über Funk
Von einem separaten Mikrofon kann mittels Funk das Schallsignal in
das Hörgerät übertragen werden.
3.2.4. Ankopplung über Ultraschall
Von einem separaten Mikrofon kann mittels Ultraschall das Schallsignal
in das Hörgerät übertragen werden.
3.2.5. Ankopplung über Infrarot
Von einem separaten Mikrofon kann mittels Infrarot das Schallsignal
in das Hörgerät übertragen werden.
3.3. Fernbedienung
Die Funktionen des Hörgerätes können über verschiedene
Wege der Signalübertragung mittels einer geeigneten Fernbedienung
gesteuert werden.
3.3.1 Galvanische Übertragung
3.3.2. Induktive Übertragung
3.3.3. Übertragung über Funk
3.3.4. Übertragung über Ultraschall
3.3.5. Übertragung über Infrarot.
4. Selbständige Kommunikationshilfen
Unter selbständigen Kommunikationshilfen sollen Geräte verstanden werden, die nicht in Zusammenhang mit einem Hörgerät betrieben werden.
4.1. Akustische Hilfen
4.1.1. Kopfhörer und Ohrhörer
Diese Zusatzhörer können an alle Signalquellen galvanisch
(siehe Punkt 3.2.) oder über geeignete Empfangsgeräte auch drahtlos
(siehe Punkt 3.3.) angekoppelt werden.
4.1.2. Akustische Telefonverstärker, Telefonhörer für Schwerhörige usw.
4.1.3. Resonatoren
Ohrpaßstücke können als Hohlkörper so gefertigt
werden, daß die natürliche Resonanz dieses Hohlkörpers
zur Verstärkung eines entsprechenden Frequenzbereiches dient.
4.1.4. Hörrohre
4.2. Hilfsgeräte, die über andere Sinneswahrnehmungen den Hörschaden verringern
4.2.1 Vibro-taktile Kommunikationshilfen
Die Kommunikationshilfen mit vibro--taktiler Übertragung benutzen
nicht den klassischen Kanal akustischer Information, sondern ermöglichen
die Wahrnehmung von akustischen Phänomenen bis ungefähr 800 Hz
unter Ausnutzung des Tastsinnes. Der Schall, der durch ein Mikrofon aufgenommen
wird, wird verstärkt und so verändert, daß er über
einen Vibrator die Pacinischen Körper in der Haut reizen kann. Diese
Körperchen übertragen ihrerseits die Information auf die Nervenendungen,
die ihrerseits in der Zone für Hautempfindung des Gehirns Wahrnehmungen
auslösen.
Kommunikationshilfen mit vibro-taktiler Übertragung sind ein Hilfsmittel
zur Nutzung durch Personen, die nahezu taub sind.
4.2.2. Optische Hilfen
4.2.2.1. Bildtelefon
4.2.2.2. Untertitel bei Fernsehsendungen
4.2.2.3. Kommunikationssysteme zum Austausch von schriftlichen Mitteilungen über das öffentlich, Telefonnetz, z. B. Minitel, Bildschirmtext, Btx, Schreibtelefon, Telefax
4.2.3. Systeme zur Kontrolle der akustischen Umwelt durch
Aufnahme und Transformation akustischer Signale in Lichtsignale oder in
Vibrationen
Die Übertragung der akustischer Emission (Türklingel oder
Telefon) zum Rezeptor über Lampen, Blitzleuchten oder Vibratoren kann
mit Hilfe eines elektrischen Leiters durch Induktion oder über Radiowellen
sowie das elektrische Netz erfolgen.
5. Schlußwort
Für diese BIAP-Empfehlung 06/4 bedeutet der ständige technische
Fortschritt natürlich auch, daß sie beständig ergänzt
werden muß und aus diesem Grunde nie endgültig abgeschlossen
sein wird. Fortschritte in der Technik setzen auch die Weiterentwicklung
und Schulung aller Disziplinen voraus, die sich mit technischen Hörhilfen
und Kommunikationshilfen befassen. In diesem Sinne kommt die rasche Weiterentwicklung
der Kommunikationstechnik sowohl dem Normalhörenden als auch, bei
gleichzeitiger Reduzierung des Prothesencharakters von Hörhilfen,
besonders dem Schwerhörigen zugute.
Pertisau, 5/91