BIAP-Empfehlung 06-5
Nachbetreung apparativ versorgter Hörbehinderter


Die Anbahnung, Erhaltung und Wiederherstellung der Kommunikationsfähigkeit Hörbehinderter verlangt eine sorgfältige Anpassung der technischen Hörhilfen (1) an das verbliebene Hörvermögen der Betroffenen und eine über den eigentlichen, zeitlich begrenzten Anpaßvorgang hinausgehende Betreuung. Diese Nachsorge ergänzt die fachgerechte Auswahl und Einstellung der Hörgeräte durch den Pädaudiologen und/oder den Hörgeräte-Akustiker. Sie muß die Möglichkeit bieten zur allmählichen, schrittweisen Gewöhnung des versorgten Hörbehinderten an die technische Hörhilfe sowie zur Erweiterung der Versorgung und zur Nachjustierung der Hörgeräte bei Änderungen des Hörvermögens, des akustischen oder des sozialen Umfeldes.

Diese speziellen Bedingungen setzen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Patient und Pädaudiologen und/oder Hörgeräte-Akustiker voraus. Die vielfältigen Probleme, die bei der Hörgeräteversorgung und in der Nachsorge für den hörbehinderten Menschen und seine Hörhilfe entstehen, erfordern die interdisziplinäre Zusammenarbeit des Hörgeräte-Akustikers mit anderen kompetenten -Fachleuten.- HNO-Arzt, Pädaudiologe, gegebenenfalls Hausarzt, Orthophonist/Logopäde und/oder Hörgeschädigten--Pädagoge. Dabei darf die unverzichtbare Rolle des beruflichen und des privaten Umfeldes nicht vergessen werden. Eventuell ist auch zurückzugreifen auf Organisationen, spezielle Einrichtungen, Verbände und Selbsthilfegruppen zur sozialen Reintegration Hörbehinderter.

Die Nachsorge muß folgende Bereiche umfassen:

1. Begleitende Maßnahmen während der Anpassung, die zur Nachbetreuung überleiten;
2. Die Aushändigung eines Hörpaß, der alle wichtigen Daten der technischen Hörhilfe enthält sowie Angaben zu den Terminen von regelmäßigen Nachkontrollen;
3. Informationen zur Anwendung der Hörhilfe für den Hörgeräte-Träger, in besonderen Fällen auch für betreuende Personen;
4. Motivationshilfen bis zur Gewöhnung an die neue akustische Umwelt und Förderung der positiven Einstellung zur Hörbehinderung und zur Hörhilfe;
5. Kommunikationstraining: Hörtraining, Anleitung zur Gesprächsführung, Hörtaktik;
6. Regelmäßige technische Überprüfung der Hörhilfe unter Orientierung am Hörpaß und ggf. Nachanpassung;
7. Otologische Kontrollen einschließlich Audiometrie;
8. Psychosoziale Unterstützung im privaten und im beruflichen Bereich.


Die Nachbetreuung (Nachsorge) muß sichergestellt sein für die gesamte Zeit, in der der Hörbehinderte seine technische Hörhilfe benötigt. Mit der Abgabe der Hörhilfe muß die individuelle, fachgerechte und wohnortnahe Nachsorge gewährleistet sein.

Bei der Versorgung und Nachbetreuung von Kindern, Resthörigen, Gehörlosen, Spätertaubten, Hochbetagten und Mehrfachbehinderten ergeben sich für die Nachsorge spezifische Probleme, die einer besonderen Sorgfalt bedürfen.

Einzelheiten zur Anwendung dieser Empfehlung werden ausführlich in einem Anhang (2) beschrieben.
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(1) Empfehlung BIAP 06/1.
(2) Erhältlich beim Sekretariat des BIAP