Hörgeschädigte Personen sind häufig zusätzlich beeinträchtigt, wenn sie öffentliche Gebäude oder öffentliche Einrichtungen, die dem Publikum allgemein zugänglich sind, aufsuchen oder wenn sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen.
Einerseits sind diese Bereiche in der Regel nur unzureichend mit geeigneten Hilfsmitteln ausgestattet, die hörgeschädigten Personen die Kommunikation erleichtern, andererseits ist das Personal in den seltensten Fällen über den behinderungsgerechten Umgang ihnen gegenüber informiert.
Die vorliegende Empfehlung des Internationalen Büros für Audiophonologie (BIAP) fordert die öffentliche Hand, die Verwaltungen und die Unternehmen auf, die Situation zu überprüfen und entsprechende Maßnahmen und Ausstattungen zu veranlassen, um öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel für hörgeschädigte Personen besser zugänglich und nutzbar zu machen.
Das Internationale Büro für Audiophonologie (BIAP) listet die Systeme und Vorgehensweisen auf, die in der BIAP-Empfehlung 06/4 "Apparative Kommunikationshilfen für Hörbehinderte" beschrieben sind und die in besonderer Weise geeignet sind, die Kommunikation für hörgeschädigte Personen im öffentlichen Bereich zu erleichtern.
Außerdem empfiehlt das Internationale Büro für Audiophoriologie
(BIAP), das Personal, das in öffentlichen Einrichtungen und im öffentlichen
Verkehr mit dem Publikum in Kontakt steht, ausreichend zu informieren über
den behindertengerechten Umgang mit hörbehinderten Personen. Gegebenenfalls
sollten sich Hörbehinderte in öffentlichen Einrichtungen und
in öffentlichen Verkehrsbereichen an eine mit der Kommunikation Hörbehinderter
vertrauten Person wenden können.
Verabschiedet Djerba 1996