DIE FRÜHERFASSUNG UND DIE FRÜHDIAGNOSTIK VON HÖRSCHÄDIGUNGEN
Die Früherfassung und die Frühdiagnostik einer Hörschädigung
erfordert eine audiophonologische Betreuung als zwingende Voraussetzung,
um einer Verzögerung der Sprache, schulischen Schwierigkeiten und
Integrationsschwierigkeiten vorzubeugen.
Wir verweisen auf die BIAP-Empfehlungen 12/1, 12/2, 12/3, 21/1, 24/1,
das Joint Commity on Hearing 1984-Position Statement ASHA 36, 38-41, 1994
den European Consensus Statement Neonatal Hearing Screening (Mailand, Mai
1998) und auf eingegangene Fachbeiträge, die allgemeine Prinzipien
beinhalten.
- Der Aufenthalt auf der Entbindungsstation ist ein günstiger Ort, wo ein Untersuchungsteam den Eltern die Wahrnehmungsleistungen des Kindes zeigen und Hörscreening durchführen kann.
- Das Erkennen von Warnsignalen und einfache Beobachtungen durch Personen, die mit dem Kind in Kontakt sind, bilden die Basis der Früherkennung in dieser ersten Zeit.
Eine dauernde Beobachtung des auditiven, stimmlichen und sprachlichen Verhaltens des Kindes ist unbedingt notwendig. Ein besonderes Augenmerk muß auf die Risikokinder bzgl. Hörschädigung gelegt werden. Eine wirksame Erkennung auf diesem Wege ist nur dann möglich, wenn genaue Informationen über die Reaktion auf Zusprach z.B. von Seiten der Kinderärzte, des Personals der Entbindungsstation, des Kindergartens, der Grundschule und der Schulärzte gegeben werden. Diese Beobachtungen müssen in großer Verantwortung durchgeführt werden, dabei sollen die Anmerkungen und Sorgen der Eltern gehört werden, da sie sich oft als richtig erweisen. Dadurch erlangt die Rolle der Eltern eine wesentliche Bedeutung.Neben den klinischen HNO-Untersuchungen sind die Techniken der Früherfassung und der diagnostischen Bestätigung vielfältig und einer dauernden Weiterentwicklung unterworfen: Verhaltensaudiometrie, Impedanzmessung, OAE, EOAE, Bera...
Sie sind sofort nach der Geburt anwendbar. Die technische Entwicklung der beiden letztgenannten Methoden erlaubt eine systematische Untersuchung. Die Durchführung durch eine Gruppe von Fachleuten bleibt die einzige zuverlässige Methode und erlaubt eine sichere Diagnose.
Sobald eine Hörstörung, selbst eine leichte, diagnostiziert ist, ist eine unmittelbare und dem Grad der Hörschädigung angepaßte Betreuung notwendig. Eine Komplettierung erfolgt durch die äthiologische Abklärung.
In den Ländern oder Regionen, wo eine audiologische Betreuung mangels passender Einrichtungen unmöglich oder schwierig ist, müssen auch die Früherkennung und Frühdiagnostik von Hörstörungen angeboten werden, damit die betroffenen Kinder trotzdem noch eine adäquate Förderung in angemessener Form erhalten können.
Nivelles, 1. Mai 1999