Biap - Empfehlung 15.2
Integration
Die Studie der verschiedenen Parameter der Entwicklung 15-2 betont die Notwendigkeit von offiziellen Texten (Gesetze, Verordnungen, Zirkulare usw.), um eine Integration von hörbehinderten Kindern im Regelschulbereich überhaupt in Gang zu bringen und ihre Weiterführung und ihren Erfolg sicherzustellen.
Um eine entsprechende Integration durchsetzen zu können, sollte bei den gesetzlichen Verordnungen Folgendes beachtet werden:
- Die Integration kann vollständig (vollständige Teilnahme am Regelunterricht) oder nur teilweise (nur stundenweise Teilnahme am Regelunterricht) durchgeführt werden.
- Es sollte die Möglichkeit geben, entsprechend der Entwicklung des Kindes von einer vollständigen zu einer teilweisen Integration und umgekehrt zu wechseln.
Damit die integrativen Bemühungen erfolgreich verlaufen, müssen folgende Voraussetzungen geschaffen werden:
- Zur Verfügungstellung einer speziellen pädagogischen Hilfe je nach der individuellen Bedürftigkeit des Schülers
- Die Begleitung und Überwachung durch eine in der Audiologie geschulte Arbeitsgruppe
- Die Hilfe je nach Bedarf durch einen Gebärdendolmetscher und/oder einer Person, die Notizen macht (für den Schüler/Studenten mitschreibt)
- Sicherung einer ausreichenden Elternmitarbeit bei der schulischen Integration
- Zur Verfügungstellung aller notwendigen technischen Hilfen
- Möglichkeiten das Schulcurriculum anzupassen
Es muß gesetzlich geregelt werden, daß bei der Bewertung der Schulleistungen die Hörbehinderung berücksichtigt wird:
Für die schriftliche Prüfung:
- Zeitverlängerung für jede Prüfung
- Alle Anweisungen müssen schriftlich vorliegen
- Anpassung der materiellen Bedingungen
- Falls notwendig, die Anwesenheit einer fachkompetenten Person
Für die mündliche Prüfung:
- Schaffung von optimalen Verhältnissen (Lippenlesen, technische Hilfe)
- Falls notwendig, die Anwesenheit einer fachkompetenten Person
- Übertragung der Prüfung in schriftliche Form
Für alle Prüfungen:
- Anwesenheit eines Mitglieds aus der fachspezifischen Arbeitsgruppe in jedem Prüfungsausschuß.
Das Vorhaben, schwerhörige Kinder in die Ausbildung von normalhörenden Kindern einzugliedern, kann nur dann zum Erfolg führen, wenn der begleitenden Arbeitsgruppe, den aufnehmenden Institutionen und den Familien verwaltungstechnische und finanzielle Hilfen zuteilwerden.
Madrid 01.05.98