Jedes hörbehinderte Kind muss seine Fähigkeit zur Kommunikation, in welcher Form auch immer, weiterentwickeln können.
Diese Kommunikationsfähigkeit ist die notwendige Voraussetzung zum Erlernen einer Sprache.
Da die Lautsprache im Sozialleben des Volkes eine vorrangige Rolle spielt, stellt der Zugang zur mündlichen Form der Kommunikation eine Notwendigkeit dar. Sie ist ein wesentlicher Zielpunkt in der Erziehung hörgeschädigter Kinder. Folglich ist eine polydisziplinäre Betreuung des hörgeschädigten Kindes und seiner Familie unmittelbar nach der Diagnosestellung grundlegend. Neben der psychosozialen Begleitung gehören die Hörgeräte-Anpassung oder aber die Anpassung von vibrotaktilen Geräten sowie eine entsprechende logopädische Behandlung zu jedem Erziehungsplan.
Zur Erreichung des vorgegebenen Zieles stehen folgende Kommunikationswege zur Verfügung:
a) Die Lautsprache mit Mundabsehen.
b) Die Lautsprache unter Beifügung visuomotorischer Hilfen zur Erleichterung des Mundablesens (LLC, AAK, usw.)
c) Die simultane Laut- und Zeichensprache (lautsprachbegleitende Gebärden).
d) Die Lautsprache und die Zeichensprache (Gebärdensprache).
Die Kommission 17 des BIAP empfiehlt die Heranziehung einer oder
mehrerer Methoden eines Erziehungsplans, wobei die Methoden den individuellen
Bedürfnissen des Kindes, seiner Entwicklung und dem sozialen und erzieherischen
Umfeld angemessen sein müssen.
In jedem Fall ist es wichtig, sich zu vergewissern,
? dass eine Kommunikation zwischen dem Kind und seiner Umgebung (seinem Umfeld) stattfindet.
? dass durch den beschrittenen Weg der Kommunikation der Zugang zur Lautsprache nicht verhindert wird.
Perpignan, 2.5.86