Biap -Empfehlung 21/03

Mehrfachbehinderungen und Hörschädigung

Gehörlosigkeit mit Zusatzbehinderungen







Wie im Vorwort der ersten Empfehlung 21/01 in Erinnerung gebracht wurde, gibt es in Verbindung zu dem, was für hörgeschädigte Kinder ohne Zusatzbehinderung verwendet werden kann, bestimmte besondere audiologische Aspekte, die zum Teil in Beziehung mit den Ausdrucksmöglichkeiten einer Mehrfachbehinderung und den verschiedenen Typen von Zusatzbehinderungen stehen.



Die Kommission 21 hat gewünscht, daß diese verschiedene Aspekte bei der Behandlung eines Kindes mit Mehrfachbehinderung in Betracht gezogen werden. Bestimmte besondere Behinderungsformen rechtfertigen sicher die Benutzung von Kommunikationsstrategien und angepaßteren und manchmal sehr spezifischen pädagogische Methoden.



Insbesondere bei der Erstellung eines spezielleren Betreuungsdienstes für ein hörgeschädigtes Kind empfiehlt das BIAP nun, diesen besonderen Elementen Rechnung zu tragen. In diesem Sinne macht es in Bezug auf bestimmte Behinderungsformen in Anhängen Vorschläge und greift die spezifischeren Aspekte auf, bezüglich der Diagnostik, der Elemente der Behandlung (Hörgeräteversorgung, psychologisch, pädagogisch, erzieherisch und paramedizinisch.., berufliche Ausbildung..., sozio-familiäre Aspekte), so wie eine kontinuierliche Erziehung bis ins Jugendalter.



Das wesentliche Ziel einer frühen Erziehung und einer Elternberatung wird für diese Kinder die Begrenzung der Folgen einer Entwicklungsverzögerung in allen Bereichen sein:

Kommunikation und Sprache, affektive und soziale Beziehungen und Interaktionen, berufliche Ausbildungen.



In einer Vielzahl von Fällen ist es notwendig, sich auf neuro-psychologischen Wege den Schwierigkeiten des Kindes zu nähern, auf die Art, daß die Störungsmechanismen eingekreist und die therapeutischen, erzieherischen und pädagogischen Techniken angepaßt werden. Diese finden sich auf kognitiver, affektiv und sozialer Ebene.



Dies zeigt deutlich die Notwendigkeit einer strengen multidimensionalen Annäherung durch die Behandlung einer wirklich multidisziplinären Gruppe.







Anhänge (erhältlich auf Nachfrage beim Sekretariat)



- der Taubblinde

- motorische Behinderung und Hörschädigung

- Taubheit mit schweren Persönlichkeitsstörungen

- das gehörlose dysphasische Kind

- Taubheit mit chronischen somatischen Störungen

- Taubheit und geistige Behinderung