Biap – Empfehlung 25.2

DIE BERATUNG VON ELTERN MIT KINDERN, WELCHE ZUR ANPASSUNG EINES COCHLEARIMPLANTATES ANSTEHEN ODER TRÄGER EINES IMPLANTATES SIND


 „Die Elternberatung ist ein integrierter Bestandteil der Betreuung eines Kindes und seiner Familie ab der Feststellung einer Hörbehinderung (Empfehlung 25/01)“, gleichgültig, ob eine evtl. Anpassung eines Cochlearimplantates vorgesehen ist oder nicht. Im Falle einer Mehrfachbehinderung mit Hörbehinderung muß die Elternberatung der Besonderheit dieser Situation Rechnung tragen.
Ab dem Moment, wo das Kind den Parametern einer Indikation zur Cochlear-Implantation  entspricht, ist die chirurgische Fachgruppe gefordert.
Der „Moment“ dieser Eventualität ist ein besonderer Moment, weil er bei den Eltern und bei den betroffenen Gruppen eine besondere Dynamik hervorruft. Diese Dynamik entsteht durch das Aufkommen einer Erwartung, einer Hoffnung auf  „Ausbesserung“ einer Behinderung.
Die Elternberatung muß auch ein Freiraum sein, in welchem Emotionen zum Ausdruck gebracht werden können, bedeutet doch diese Alternative auch einen chirurgischen Eingriff.
Die zur Entscheidung durch die Eltern notwendigen Bedingungen sind dann komplett, wenn Raum, Zeit und Personal reserviert und verfügbar sind.
- entsprechend ihres Auftrages trägt jede Disziplin  Informationen bei
- jede Disziplin respektiert in ihren Gesprächen die freie Entscheidung der Eltern.
Über die Information an die Eltern vor und nach dem Implant (Empfehlung 07/02) und die Aufrechterhaltung der Elternberatung ist schon geschrieben worden (Empfehlung 25/01). Es ist dringend erforderlich, daß die Eltern während der Anpassung des Implantes Hilfestellung erhalten.
Wenn die chirurgische Gruppe nicht die gleiche ist, wie die Betreuungsgruppe, so haben beide Gruppen die Verpflichtung sachlicher Zusammenarbeit. Sie muß während des gesamten Vorganges der Implantation Eltern und Kind begleiten und die Realität mit Rücksicht und Ehrlichkeit bewahren.


Die Elternberatung muß während der gesamten Dauer in allen Phasen des Implantationsprozesses aufrechterhalten bleiben. Sie hat eine besondere Aufgabe im Moment des operativen Eingriffes und der Inbetriebnahme der Elektroden. Sie muß die gesamte Situation der Eltern und des Kindes berücksichtigen, besonders während der Zeit der Beratung, oder wenn sie ein Treffen mit anderen Eltern mit CI-Kindern vorschlägt.

Die Elternberatung muß die neue emotionale Situation der Eltern berücksichtigen, es wird nötig sein, neue Energien bei den Eltern zu wecken, „indem eine andere Hörsituation entsteht“: die Alternative einer CI-Anpassung ruft alle Emotionen hervor und erscheint wie „ein Erwachen von Hoffnung“, „eine Wiedereröffnung von Möglichkeiten“.
Die vorausgegangenen Modalitäten der Eltern-Kind-Kommunikation müssen evtl. der Verarbeitung neuer Ziele, z.B. der Hörerziehung, Platz schaffen.

Die Elternberatung hat einen besonderen psychologischen Aspekt:
- gleichgültig, wie sich Eltern zu dieser Frage entscheiden, muß sich die Elternberatung um die Ängstlichkeit und die Schuldgefühle kümmern
- sie muß das mögliche Wiederauftreten der Vorstellung „Überwindung der Gehörlosigkeit“ berücksichtigen
- sie muß mit den Eltern die mögliche Veränderung ihrer Elternrolle erörtern
- sie hat auch indirekte Auswirkung, indem sie die verschiedenen Haltungen der Personen der Fachgruppe berücksichtigt
 

Die Elternberatung hilft den Eltern dabei, nicht „lautsprachlicher Ausdruck und Kommunikation“ zu verwechseln, nicht die gesamte Erziehung auf die Beherrschung der Lautsprache zu verlagern und nicht die Verwendung von Kommunikationshilfen auszuschließen.
 
 

        Montpellier, 1. Mai 2000